Tagungs-Beitrag: Gaumennahtsprengung (GNE) im Milchgebiss!

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Tagungs-Beitrag: Gaumennahtsprengung (GNE) im Milchgebiss!

Beitrag#1von ruebezahl » 15. Jan 2010 14:24

Verehrte Gemeinde,
Sommer 2009 begann die Stiftung Warentest, in ihrem neuen Kieferorthopädie-Ratgeber nicht nur Brackets an 7-Jährigen, sondern auch die verrohte Gaumennahtsprengung im Milchgebiss salonfähig zu machen. Am Beispiel einer schmerzgepeinigten 4-Jährigen, wie ich damals berichtete: http://zahnspange.siteboard.eu/ft213-warentest-kieferorthopaedie-buch-4-jaehrige-unnoetig-gequaelt.html
Auf internationalem Parkett kieferorthopädischer Fachtagungen trat schon vorher ein italienischer Professor als GNE- und Delairemasken-Brandstifter auf.
Und nun befasste sich die Gesellschaft für kieferorthopädische Zahntechnik in einem Fortbildungsseminar in Leipzig unter anderem auch mit der Gaumennahtsprengung im Milchgebiss. Aus italienischer und mutmaßlich französischer Quelle (nicht identisch mit o.g. Prof) wurde dort umfangreiches Bild- und Videomaterial dazu präsentiert und konsumiert.
Außerdem scheint mir, dass diese brachialen Apperaturen zusehends als Kappenschienen (zur Frühbehandlung) bezeichnet werden. Um für die Eltern harmlos zu wirken? Schließlich sind Schienen generell etwas Herausnehmbares, ob Knirscher-, Schnarcher-, Entlastungs- oder Korrekturschienen.
Folgender Vorfall ereignete sich später:
der Nachfolger eines Professors, der in Pension ging und bei dem aktive Platten noch ihren Platz hatten, stellte die gut laufende Platten-Behandlung einer 8-Jährigen eilends auf GNE um. Außerdem wollte er ihrer erst 5-jährigen Schwester dasselbe antun! Dazu hatte ich mich Ende letzten Jahres hier schon gefragt http://zahnspange.siteboard.eu/ft232-kinderknochenmuehle-ruckzuck-wer-profitiert-da-eigentlich.html, WER wohl von dieser Kinderknochenmühle profitiert?
Oft wird nicht über ihre Risiken aufgeklärt, und Alternativen wie z.B. Dehnplatten werden nicht genannt. Dann wäre die GNE Körperverletzung an kleinen Kindern ahnungsloser Eltern, aber bleibt unter medizinischem Deckmantel ungesühnt! (solange kein Rechtskundiger mit einem Kind als Lockvogel eine Falle aufstellt)
Ähnliches gilt in der nächsten Altersklasse für unnötiges Zähneziehen. Wenn ein Kieferorthopäde das verlangt, verweigern es nur wenige Zahnärzte. Wobei sie, zugegeben, für eine konstruktive Lösung dann eine Alternative an der Hand haben müssten. Dies könnte auch ein zahnfreundlicherer Kieferorthopäde sein, der den Verwaltungsaufwand einer Behandlungsübernahme auch nicht scheut.
Dagegen hatte in einem ausländischen Forum mal ein Zahnarzt seine Hemmungen geäußert, Kindern gesunde Zähne zu ziehen, und hatte die Frage nach der Rechtslage aufgeworfen. Heraus kam: der Zahnarzt trägt sehr wohl eine Mitverantwortung, wenn er Anweisungen von Kieferorthopäden oder anderen an seinen Patienten ausführt!
Soweit für heute, hordeotech
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