Lückenhalter

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Noch glimpfliches Arbeitsbeschaffung-Opfer/ Schiedsstelle wo

Beitrag#1von ruebezahl » 30. Aug 2007 12:57

Noch glimpfliches Opfer von Arbeitsbeschaffung/ Schiedsstelle wo?

Geschrieben von: hordeotech (145.254.62.87) Mittwoch, 28 Juni 2006

Alle Milch-Backenzähne weg, wie soll ein Kind da noch kauen? Aller Fortschritt bei Füllungsmaterialien und bei Alternativen zum Bohrer geht manchen wohl am A*** vorbei!
Die herausnehmbaren Lückenhalter mit Korrekturfeder klingen soweit o.k. Klären Sie, dass, falls nötig, auch Funktionen zum Platzgewinn nicht vergessen werden, oder solche (Schraubelemente), um 6er, die bereits aufgewandert sind, wieder zurück zu schieben. Denn das ginge damit einfacher, als mit späteren Quälereien.
Auch sollten die erscheinenden 4er von diesen Spangen auf ihre Plätze geführt werden. Ich kenne einen verpfuschten Fall, da wurde das ebenso wie der Platzgewinn vergessen.

Prima, dass Sie den Pfuscher mit der Schiedsstelle beharken wollen. Gibt´s die für alle Patienten? Allzu viele, deren Kinder Opfer von viel schlimmerem Pfusch wurden, wissen nichts davon.
Da ich gerade wenig Zeit für eigene Recherchen habe, wären wir Ihnen für eine Kontaktangabe hier überaus dankbar.

Viele Grüße,
Larissa
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Re: Noch glimpfliches Opfer von Arbeitsbeschaffung

Beitrag#2von ruebezahl » 30. Aug 2007 12:58

Geschrieben von: WD (141.26.94.226) Mittwoch, 28 Juni 2006

Die Schiedsstelle ist von der Bezirkszahnärztekammer eingerichtet. Sie entscheidet "nach Aktenlage", d.h. man muß den Fall selbst dokumentieren, die "Gegenseite"(Zahnarzt) wird dann zur Stellungnahme und Aktenvorlage aufgefordert.
Das Verfahren kostet in Rheinland-Pfalz 200 Euro für jede Seite (im ärztl. Bereich und bei den KVen sind solche Verfahren kostenlos; offenbar erwartet man bei Zahnärzten von vornherein mehr Beschwerden und hat deshalb eine Kostenhürde eingeführt!!). Die Beteiligung ist freiwillig (auch f.d.Zahnarzt) und für die Versicherung auch nicht bindend - mit dem Risiko, dass bei neg. Ausgang die Versicherung sich sicher darauf beruft und bei pos. Ausgang u.U. dennoch ein Prozess nötig wird.
Aber es bietet sich hier halt ein Weg mindestens zur Vorklärung des Geschehens ohne schon den Gerichtsweg mit Anwalts-und Gutachterkosten zu beschreiten.
Strafanzeige ist daneben auch möglich (aber nur drei Monate lang nach dem Ereignis) scheint aber allgemein wenig aussichtsreich zu sein und führt zur Verfahrensverlängerung, weil die Versicherung sich so lange jeder Regulierung verweigert, wie ein Strafverfahren läuft (das im übrigen meistens eingestellt wird...).
WD
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