#2von ruebezahl » 28. Feb 2008 13:19
Hallo Sternchen,
nach derzeitigem Stand müssten die Kassen kieferorthopädische Behandlungen mit „anerkannten“ Methoden bei Schweregrad-Einstufung (KIG) 3 bis 5 zahlen, wobei diese Einstufung keinen Ermessensspielraum zulässt. Sowie Frühbehandlungen bei Kreuzbissen oder offenem Biss.
„Anerkannte Methoden“ ist hier der Knackpunkt beim Bionator und bei den Crozat-Spangen, die ebenfalls im ganzheitlichen Sortiment sind. Wobei „anerkannt“ mit Lobbyeinfluss zu tun hat, es also „auch nicht anerkannte“ Methoden geben mag, die helfen, und die obendrein risikoarm sind.
Im Prinzip können Zahnärzte den Bionator mit der Gebührenposition „funktionskieferorthopädisches Gerät“ abrechnen (Sammelbegriff, auch für Aktivatoren, Funktionsregler, Bimler, ...), und die Crozat-Spangen als „aktive Behandlungsmittel“ (so wie aktive Platten).
Zusätzliche Diagnostik, die keine Kassenleistung ist (außer wenn der Patient entsprechende Beschwerden hat), und zusätzliche Maßnahmen einer ganzheitlichen Therapie müssten dann zusätzlich privat beglichen werden.
Wird die kieferorthopädische Behandlung hingegen explizit als „Bionatorbehandlung“ eingereicht, mögen gesetzliche Krankenversicherungen sie nicht zahlen. Bei privaten Krankenversicherungen weiß ich nicht, ob nur einige oder alle eine „Bionatorbehandlung“ zahlen.
Fragen Sie Ihren Bionator-Behandler doch mal, ob er nicht den Funktionskieferorthopädie-Anteil auf Kasse abrechnen könnte.
Aber behutsam, denn an manchen Orten sind Zahnärzte, die ganzheitliche Kieferorthopädie anbieten, von den lokalen Kassen-Gutachtern genervt. Im Ringen um knapper werdende Patienten, da es nicht mehr so viele Kinder gibt wie früher, wurden in den letzten Jahren auch viele Allgemeinzahnärzte aus der kieferorthopädischen Betätigung hinausgedrängt (außer in unterversorgten Gebieten).
Sozialfreundliche idealistische Ärzte gibt es, aber sie sind selten. In der Regel will kein Arzt der gute Samariter oder der Billigheimer und damit zugleich das Kollegenschwein sein, das das örtliche Preisgefüge zum Einsturz bringt.
Aber zu guter Letzt kann man, mit Einhaltung gewisser Fristen, die Krankenkasse auch wechseln. Wobei man die konkrete Kostenübernahme natürlich vorher klären sollte.
Grüblerische Grüße,
Larissa